Bestattungswesen Timm

Erfahren Sie mehr über das Bestattungsinstitut Bestattungswesen Timm in Quickborn.

Kieler Str. 115, 25451 Quickborn

Das Bestattungsinstitut Bestattungswesen Timm in Quickborn ist ein renommiertes Unternehmen im Bereich des Bestattungswesens. Mit langjähriger Erfahrung und einfühlsamem Personal unterstützen sie Hinterbliebene bei der Organisation von Bestattungen und Trauerfeiern. Die Grundlage für die Ausrichtung von Bestattungen und Trauerfeiern bildet stets das persönliche Gespräch mit den Hinterbliebenen. Falls der Verstorbene keine Willenserklärung hinterlassen hat, stehen verschiedene Möglichkeiten der Bestattung zur Auswahl. Dabei ist die Entscheidung zwischen Grabstätten, die intensive Pflege benötigen, und solchen, die weniger Pflege benötigen, von besonderer Bedeutung. Dies gilt sowohl für Urnenbestattungen als auch für Erdbestattungen. Die traditionelle Erdbestattung ist in unserem Kulturkreis die bekannteste Art der Beisetzung. Nach der Trauerfeier wird der Verstorbene zum Grab begleitet und im Beisein der Angehörigen in das Grab abgesenkt. Die Begräbnisstätte ist ein Sarg aus verrottbarem Material. Oft wird der Verstorbene noch einmal aufgebahrt, damit die Angehörigen Abschied nehmen können. Hinter dem Begriff Erdbestattung verbergen sich drei verschiedene Typen von Gräbern. Die Wahlgräber für die Erd- und Urnenbestattung können frei auf dem Friedhof gewählt und individuell gestaltet werden. Dies betrifft sowohl die Gestaltung mit Gedenksteinen und Kreuzen als auch die gärtnerische Pflege. Die Größe der Grabstätte kann ebenfalls selbst bestimmt werden, von Einzelgräbern bis zu mehrlagigen Familiengrabstätten, die über Generationen weitergeführt werden können. Das Nutzungsrecht für ein solches Grab wird für einen Zeitraum von 25 bis 30 Jahren erworben und kann verlängert werden. Innerhalb der Wahlgrabstätten gibt es weitere Unterscheidungen. Einige Gräber erfordern einen hohen Pflegeaufwand, während andere, wie Rasengräber in totaler Rasenlage, keinen Pflegeaufwand erfordern. Die Friedhofsverwaltung übernimmt die Pflege von Rasengräbern. Reihengräber sind Einzelgrabstätten, die der Reihe nach belegt werden und nur für die Dauer der vorgeschriebenen Ruhezeit zugewiesen werden. Sie sind in der Regel günstiger als Wahlgräber, aber nach Ablauf der Ruhezeit verfällt die Grabstelle und steht für eine Neubelegung zur Verfügung. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Reihengrab ist nicht möglich. Rasengräber sind anonym und bieten sich an, wenn die Möglichkeit zur Grabpflege nicht gegeben ist. Die Abschiednahme findet in der Regel auf einer Trauerfeier statt, aber der Weg zur Grabstätte erfolgt normalerweise ohne die Angehörigen. Die Pflege des Rasengrabes wird vom Friedhof übernommen. Die Feuerbestattung existiert seit vielen tausend Jahren. Im antiken Griechenland und im antiken Rom überwogen die Feuerbestattungen sogar gegenüber den Erdbestattungen. Erst mit der christlichen Ausrichtung an der Grablegung Jesu Christi gewannen die Erdbestattungen an Popularität. Christen durften ab circa 400 n. Chr. gemäß der Lehre über die Auferstehung von den Toten nicht mehr verbrannt werden. Erst in der Zeit der Aufklärung wurde diese Einstellung revidiert. Das erste Krematorium in Deutschland wurde 1878 eröffnet und Papst Johannes XXIII. änderte 1963 endgültig die Einstellung der Kirche zur Feuerbestattung. Seitdem erfreut sie sich steigender Beliebtheit. Dies ist vor allem auf die vielfältigen Möglichkeiten der Aschenbeisetzung zurückzuführen, die neben den klassischen Bestattungsarten in Wahl- oder Reihengräbern angeboten werden. Neben den bereits erwähnten Bestattungsmöglichkeiten in Wahl- und Reihengräbern bietet das Bestattungswesen Timm auch beliebte Alternativen wie die Baumbestattung oder die Seebestattung für die letzte Ruhestätte an.

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